In Deutschland steht die 2G-Regel im Zusammenhang mit der pandemischen Entwicklung um das Coronavirus SARS-CoV-2für geimpft oder genesen.
Die 3G-Regel ist eine Regelung zum präventiven Infektionsschutz durch Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (Geimpft, genesen, getestet – 3G)
Am Sonntag galt bei uns die 4G-Regel.