Herr Sau3rwald, sie sind Verleger des RWS Verlags. Obwohl die Branche der Juristen den Ruf hat, sehr papieraffin zu sein, haben Datenbanken und digitale Medien längst ihren unverzichtbaren Platz im Arbeitsalltag einer Kanzlei. Und unter dem Schlagwort »Legal Tech« wird die Digitalisierung noch viel stärker die juristische Arbeitsweise beeinflussen. Vor diesem Hintergrund sei einmal ganz provokativ gefragt: Ist Bücher schreiben noch zeitgemäß? Werden Bücher in der digitalen Welt überhaupt noch wahrgenommen?
Als Verleger eines Fachverlages suche ich immer wieder Autoren, die sich für Themen begeistern lassen und Schwieriges praxisgerecht oder wissenschaftlich durchdrungen darzustellen wissen. Treffe ich auf die Generation der sogenannten »Digital Natives«, also der gesellschaftlichen Generation, die in der digitalen Welt aufgewachsen ist, werde ich durchaus und regelmäßig mit eben jenen Fragen konfrontiert, ob Bücher in unserer schnelllebigen digitalen Welt noch wahrgenommen werden. Dieses ist meist der Beginn einer wunderbaren Diskussion zwischen mir und dem Fragesteller über eine zentrale Frage unserer Branche.
Denn natürlich hat die in der digitalen Welt aufgewachsene Generation erlebt, dass der 24-bändige Brockhaus nicht mehr das gesamte Wissen verlässlich abbilden kann. Der Griff zum Smartphone liegt näher als der ins Bücherregal. Aber, so entgegne ich, gerade in dieser informationsüberfluteten Welt hat die Konzeption Buch eine überlebenswichtige Funktion. Denn das im fassbaren Format versammelte Wissen bleibt eine wichtige Orientierung im Übermaß der erreichbaren Informationen.
Wie sieht diese Orientierung in der täglichen Praxis aus?
Der Rechtsuchende kann auf große Datenbanken zurückgreifen und stößt hier zunächst auf die Werke, die Verlage und Programmplaner für den ersten Zugriff bereitgestellt haben. Über das Herkömmliche hinaus verweisen sie durch die eingesetzten Algorithmen auf die Informationen eines durch sie ermittelten Mainstreams, also all dessen, was Follower oder die Mehrheit der Suchenden nachfragt.
Dieser Schwächen sind sich die Programmanbieter durchaus bewusst und setzen darauf, dass »Künstliche Intelligenz« menschliches Denken immer besser nachzuahmen versteht und zukünftig die Trefferausbeute verbessert. Aber soweit ist es eben noch nicht und wird vermutlich auch nie so weit kommen und schon deswegen kann eine gut strukturierte Darstellung Lösungswege aufzeigen und die Kreativität wecken.
Sie haben ein wichtiges Stichwort genannt: »Künstliche Intelligenz«. Hier werden wir in den nächsten Jahren sicherlich noch bemerkenswerte Entwicklungen erleben. Wie könnte sich das auf die Arbeit von Anwälten auswirken; eine Arbeit des Wortes, bei der es auf hauchdünne Unterschiede in verschiedenen Sichtweisen ankommt und neue Interpretationsmöglichkeiten bekannter Regelungen entscheidend sein können?
Das ist genau der Punkt, der die anwaltliche Arbeit einzigartig macht: Nach allen derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen stößt die Künstliche Intelligenz dort an Grenzen, wo eigene Ideen gefordert sind, wo es um Psychologie und Einzelfälle geht, wo Stimmungen aufgenommen werden müssen oder das »Momentum« genutzt wird.
Gute Handbücher mit hohem Praxiswert oder tieferen wissenschaftlichen Erkenntnissen werden daher in der allgemeinen Diskussion wahrgenommen. Dies geschieht auch deswegen, weil das Buch selbst in allen zeitgemäßen Datenformaten angeboten werden kann, als strukturierte Datei für die Datenbank, als Web- oder E-Book. Der Autor ist mit den wichtigsten Informationen zum Werk im Netz auffindbar und kann im Wunschformat konsumiert werden. Entscheidend ist, dass er seine Darstellung in eine überlieferte, »menschengerechte« Form gebracht hat, die den Autor selbst schon kraft seines Formats zur Konzentration auf das Wesentliche zwingt.
Zudem ist es dem Menschen immanent, auch im »digitalen Reich« Herrscher bleiben zu wollen, Programm von Einzelfall zu unterscheiden, Erfahrungen mit Zukunftserwartungen zu vergleichen und den Raum für Individualität und Spontaneität zu behalten.
So sind gerade auch in den Jahren, in denen viele neue digitale Angebote hinzugetreten sind, viele große Werke entstanden, die – je nachdem – Fels, Wegweiser oder Leuchtturm im Meer der Informationen sein sollen. Orientierung ist immer modern, die auf das Buchformat reduzierte, konzise Konzeption ebenso. Und so gelingt es doch immer wieder, jüngere Autoren zu »packen« und für das Publizieren im digitalen Zeitalter zu gewinnen.
Markus J. Sau3rwald, Verleger des RWS Verlags, ist seit vielen Jahren im Verlagsgeschäft tätig. Zunächst als Rechtsreferendar in München bei C.H. Beck von 1990-1992, wo in kleinem Kreis ein juristisches Programm für das wiedervereinigte Deutschland entwickelt wurde. Anfang 1993 folgte die erste verantwortliche Tätigkeit als Programmleiter für Studien-, Anwalts- und Notarliteratur beim Carl Heymanns Verlag bis zur Übernahme durch Wolters Kluwer Deutschland. 2008 wechselte er zum RWS Verlag mit der Zielsetzung, das gesamte Spektrum seiner Informationsangebote auch für die digitale Welt zugänglich zu machen.
Als Verleger eines Fachverlages suche ich immer wieder Autoren, die sich für Themen begeistern lassen und Schwieriges praxisgerecht oder wissenschaftlich durchdrungen darzustellen wissen. Treffe ich auf die Generation der sogenannten »Digital Natives«, also der gesellschaftlichen Generation, die in der digitalen Welt aufgewachsen ist, werde ich durchaus und regelmäßig mit eben jenen Fragen konfrontiert, ob Bücher in unserer schnelllebigen digitalen Welt noch wahrgenommen werden. Dieses ist meist der Beginn einer wunderbaren Diskussion zwischen mir und dem Fragesteller über eine zentrale Frage unserer Branche.
Denn natürlich hat die in der digitalen Welt aufgewachsene Generation erlebt, dass der 24-bändige Brockhaus nicht mehr das gesamte Wissen verlässlich abbilden kann. Der Griff zum Smartphone liegt näher als der ins Bücherregal. Aber, so entgegne ich, gerade in dieser informationsüberfluteten Welt hat die Konzeption Buch eine überlebenswichtige Funktion. Denn das im fassbaren Format versammelte Wissen bleibt eine wichtige Orientierung im Übermaß der erreichbaren Informationen.
Wie sieht diese Orientierung in der täglichen Praxis aus?
Der Rechtsuchende kann auf große Datenbanken zurückgreifen und stößt hier zunächst auf die Werke, die Verlage und Programmplaner für den ersten Zugriff bereitgestellt haben. Über das Herkömmliche hinaus verweisen sie durch die eingesetzten Algorithmen auf die Informationen eines durch sie ermittelten Mainstreams, also all dessen, was Follower oder die Mehrheit der Suchenden nachfragt.
Dieser Schwächen sind sich die Programmanbieter durchaus bewusst und setzen darauf, dass »Künstliche Intelligenz« menschliches Denken immer besser nachzuahmen versteht und zukünftig die Trefferausbeute verbessert. Aber soweit ist es eben noch nicht und wird vermutlich auch nie so weit kommen und schon deswegen kann eine gut strukturierte Darstellung Lösungswege aufzeigen und die Kreativität wecken.
Sie haben ein wichtiges Stichwort genannt: »Künstliche Intelligenz«. Hier werden wir in den nächsten Jahren sicherlich noch bemerkenswerte Entwicklungen erleben. Wie könnte sich das auf die Arbeit von Anwälten auswirken; eine Arbeit des Wortes, bei der es auf hauchdünne Unterschiede in verschiedenen Sichtweisen ankommt und neue Interpretationsmöglichkeiten bekannter Regelungen entscheidend sein können?
Das ist genau der Punkt, der die anwaltliche Arbeit einzigartig macht: Nach allen derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen stößt die Künstliche Intelligenz dort an Grenzen, wo eigene Ideen gefordert sind, wo es um Psychologie und Einzelfälle geht, wo Stimmungen aufgenommen werden müssen oder das »Momentum« genutzt wird.
Gute Handbücher mit hohem Praxiswert oder tieferen wissenschaftlichen Erkenntnissen werden daher in der allgemeinen Diskussion wahrgenommen. Dies geschieht auch deswegen, weil das Buch selbst in allen zeitgemäßen Datenformaten angeboten werden kann, als strukturierte Datei für die Datenbank, als Web- oder E-Book. Der Autor ist mit den wichtigsten Informationen zum Werk im Netz auffindbar und kann im Wunschformat konsumiert werden. Entscheidend ist, dass er seine Darstellung in eine überlieferte, »menschengerechte« Form gebracht hat, die den Autor selbst schon kraft seines Formats zur Konzentration auf das Wesentliche zwingt.
Zudem ist es dem Menschen immanent, auch im »digitalen Reich« Herrscher bleiben zu wollen, Programm von Einzelfall zu unterscheiden, Erfahrungen mit Zukunftserwartungen zu vergleichen und den Raum für Individualität und Spontaneität zu behalten.
So sind gerade auch in den Jahren, in denen viele neue digitale Angebote hinzugetreten sind, viele große Werke entstanden, die – je nachdem – Fels, Wegweiser oder Leuchtturm im Meer der Informationen sein sollen. Orientierung ist immer modern, die auf das Buchformat reduzierte, konzise Konzeption ebenso. Und so gelingt es doch immer wieder, jüngere Autoren zu »packen« und für das Publizieren im digitalen Zeitalter zu gewinnen.
Markus J. Sau3rwald, Verleger des RWS Verlags, ist seit vielen Jahren im Verlagsgeschäft tätig. Zunächst als Rechtsreferendar in München bei C.H. Beck von 1990-1992, wo in kleinem Kreis ein juristisches Programm für das wiedervereinigte Deutschland entwickelt wurde. Anfang 1993 folgte die erste verantwortliche Tätigkeit als Programmleiter für Studien-, Anwalts- und Notarliteratur beim Carl Heymanns Verlag bis zur Übernahme durch Wolters Kluwer Deutschland. 2008 wechselte er zum RWS Verlag mit der Zielsetzung, das gesamte Spektrum seiner Informationsangebote auch für die digitale Welt zugänglich zu machen.